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Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung bezieht sich im Hinblick auf CMR-Gefahrstoffe nur auf die Kategorien 1A oder 1B, also die Stoffe, die mit den "Nuller"-H-Sätzen (H350, H340 oder H360) ...
Kategorie 1A : Bekanntermaßen kanzerogen, keimzellmutagen bzw. reproduktionstoxisch; Einstufung erfolgt überwiegend aufgrund von Nachweisen beim Menschen. Kategorie 1B : Wahrscheinlich kanzerogen, ...